Das deutsche Medizinrecht beschäftigt und regelt hauptsächlich die Rechtsbeziehung von Arzt und Patient. Es geht im Groben also um Rechtsfragen bezogen auf die Gesundheit und Medizin, aber auch um die schuldrechtlichen Aspekte der Haftung eines Arztes.
Zu den schuldrechtlichen Aspekten kommen aber auch noch öffentlich-rechtliche Aspekte wie zum Beispiel die Vorschriften für die Approbation, Honorierung und die Kassenzulassung.
Die Berufsordnung im Medizinrecht regelt die Rechte und Pflichten eines Arztes gegenüber anderen Berufskollegen, der Ärztekammer und den Behandelten.
Zu den wichtigsten Vorschriften im Medizinrecht zählt man
- das Patientenrechtgesetz (PatRG),
- das Behandlungs- und Arzthaftungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch,
- das Medizinprodukgesetz (MPG),
- das Arzneimittelgesetz (AMG),
- das Heilmittelwerbegesetz (HWG),
- das Transplantationsgesetz (TPG) und
- die Approbationsordnung (ÄAppro).
Als Teilgebiete des Medizinrechts gelten
- das Arztrecht,
- das Pharmarecht,
- das Arztwerberecht,
- das Sozialversicherungsrecht,
- das Gesellschaftsrecht in Bezug auf die kassenärztliche Vereinigung,
- das Krankenhausrecht und
- das Pflegeberufsrecht.
Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des Medizinrechts erläutern, im Fokus sollen aber vor allem die Rechte und Pflichten des Arztes und des Patienten stehen und welche Rechtsmittel diesen bei Verletzung der Pflichten zur Verfügung stehen.